Kundmachungen

Kundmachung Übernahme Grundstück in das öffentliche Gut im Bereich Straßenanlage Untertweng-Pappelallee

Kundmachung Pappelallee Untertweng

11. November 2025

Beschlusses zum 1. Nachtragsvoranschlag 2025

Kundmachung – über die mögliche Einsichtnahme gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2024   in Verbindung mit § 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 80/2020, in der Fassung LGBl. NR. 47/2025 in den Beschluss des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2025 Kundmachung der Auflage des Beschlusses zum 1. Nachtragsvoranschlag 2025

23. September 2025

Entwurfes zum 1. Nachtragsvoranschlag 2025

Kundmachung – über die mögliche Einsichtnahme gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2024   in Verbindung mit § 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 80/2020, in der Fassung LGBl. NR. 47/2025 in den Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2025 Kundmachung der Auflage des Entwurfes zum 1. Nachtragsvoranschlag 2025

9. September 2025

Beschlusses zum Rechnungsabschluss 2024

Kundmachung – über die mögliche Einsichtnahme gem. Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2024 in Verbindung mit § 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 95/2024 in den beschlossenen Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2024 Kundmachung der Auflage des Beschlusses zum Rechnungsabschluss 2024

11. Mai 2025

Volksbegehren – Eintragungsverfahren

Für die Volksbegehren Autovolksbegehren: Kosten runter! ORF-Haushaltsabgabe NEIN Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung! können die Stimmberechtigten während des Eintragungszeitraums in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online hier getätigt werden, wenn Sie über die ID-Austria verfügen. Stimmberechtigt ist, wer am 07.04.2025 die österreichische Staatsbürgerschafts besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und am 24.02.2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Achtung: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren […]

24. Februar 2025

Jagdpacht 2024

Kundmachung – Jagdpacht 2024 – Jagdjahr 01.01.2024-31.12.2024 Kundmachung Jagdpacht 2024

3. Februar 2025

Entwurfes zum Voranschlag 2025

Kundmachung – über die mögliche Einsichtnahme gem. Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, in der Fassung LGBl. Nr. 78/2023 in Verbindung mit § 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 80/2020, in der Fassung LGBl. NR. 43/2024 in den Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 Kundmachung der Auflage des Entwurfes zum Voranschlag 2025

5. Dezember 2024

Kundmachung über die Auflegung des Stimmverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren für die Volksbefragung am 12.01.2025

Das Stimmverzeichnis für die Volksbefragung liegt von 07.11.2024 bis einschließlich 20.11.2024 im Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten zur öffentlichen Einsicht auf. Kundmachung Auflage des Stimmverzeichnisses

6. November 2024

Verfügungen der Gemeindewahlbehörde anlässlich der Nationalratswahl 2024

Kundmachung über die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde anlässlich der Nationalratswahl am 29.09.2024 gem. § 52 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2023. Kundmachung über die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

31. Juli 2024

Kundmachung der Mitglieder der Wahlbehörden

Gemäß § 15 Abs. 5 der Nationalratswahlordnung 1992 werden die Namen der Mitglieder der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden sowie der besonderen Wahlbehörde für die Nationalratswahl am 29. September 2024 fristgerecht kundgemacht. Die Gemeindewahlbehörde und die Sprengelwahlbehörden sowie die besondere Wahlbehörde sind wie folgt zusammengesetzt: Kundmachung der Wahlbehörden

24. Juli 2024