Entwurfes zum 1. Nachtragsvoranschlag 2025

9. September 2025

Kundmachung – über die mögliche Einsichtnahme gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2024   in Verbindung mit § 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 80/2020, in der Fassung LGBl. NR. 47/2025 in den Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2025

Kundmachung der Auflage des Entwurfes zum 1. Nachtragsvoranschlag 2025

Zuletzt aktualisiert: 24. Mai 2026