Mo, Mi & Fr: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Di & Do: | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Amtsstunden: 08.00 - 16.00 Uhr (Fr. bis 12:00 Uhr) »individuelle Terminvereinbarungen jederzeit möglich« |
Di: | 10.00 - 12.00 Uhr |
Do: | 14.00 - 16.00 Uhr |
oder nach telefonischer Vereinbarung |
Am 01.12.1930 wird Radenthein zur Marktgemeinde erhoben und mit Regierungsbeschluss vom 07.03.1951 erhält die Gemeinde das Radentheiner Wappen verliehen. Aufgrund der überregionalen Bedeutung von Radenthein erfolgt 1995 die viel gefeierte Stadterhebung.
Erste urkundliche Erwähnung von
„villam Ratehtim cum capella“