Kundmachungen
Kundmachung Änderung Flächenwidmungsplan
Kundmachung Änderung Flächenwidmungsplan Radenthein
6. Juli 2026
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:
GRATIS Verhütung Karfreitag-Feiertag für Alle Polizei – kritischer Personalmangel Transparenz im Parlament Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl Die Texte samt Begründungen zu den jeweiligen Volksbegehren finden Sie hier: Aktuelle Volksbegehren Alle Stimmberechtigten, die am 11.Mai 2026 in der Wählerevidenz der Stadtgemeinde Radenthein eingetragen sind, und noch keine Unterstützungserklärung für die oben angeführten Volksbegehren getätigt haben, können im Zeitraum von Montag, 15. Juni 2026 bis Montag, 22. Juni 2026 im Gemeindeamt Radenthein in den jeweiligen Text samt Begründung der genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären. Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag, 15. Juni 2026 von 08:00 bis 20:00 Uhr […]
23. April 2026
Kundmachung über die Ausschreibung der Landwirtschaftskammerwahl
20. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 24. März 2026, Zl. 01-W-WAHL-88850-2025-8 über die Ausschreibung der Wahl in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages: LGBLA_KA_20260325_20 Auf Grund des § 2 Abs. 1 der Landwirtschaftskammerwahlordnung 1991 – K-LWKWO 1991, LGBl. Nr. 126, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 47/2025, wird verordnet: Die Wahl in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 25. Oktober 2026, festgesetzt. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 18. Juli 2026, bestimmt. Ausschreibung der Wahl in die Vollversammlung der Kärntner Landwirtschaftskammer
23. April 2026
Tierseuchenfondbeiträge 2026
Kundmachung TSF 2026
26. März 2026
Ermittlung der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2027 und 2028
Gemäß dem Geschworenen und Schöffengesetz 1990, BGBl Nr. 256/1990 idF BGBl I Nr. 121/2016, hat der Bürgermeister oder eine von ihm bestimmte oder sonst zu seiner Vertretung befugte Person jedes zweite Jahr die Namen von fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen durch ein Zufallsverfahren zu ermitteln. Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht (§ 1 Abs. 1 GSchG). Das Auswahlverfahren nach dem Zufallsprinzip wird durch Zuhilfenahme des automationsunterstützten Datenprogrammes der Gemeinde erfolgen. Diese öffentlich zugängliche Amtshandlung wird am Dienstag, dem 07. April 2026 um 10:00 Uhr im Rathaus […]
25. März 2026
Kundmachung Übernahme Grundstück in das öffentliche Gut im Bereich Straßenanlage Untertweng-Pappelallee
Kundmachung Pappelallee Untertweng
11. November 2025
Beschlusses zum 1. Nachtragsvoranschlag 2025
Kundmachung – über die mögliche Einsichtnahme gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2024 in Verbindung mit § 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 80/2020, in der Fassung LGBl. NR. 47/2025 in den Beschluss des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2025 Kundmachung der Auflage des Beschlusses zum 1. Nachtragsvoranschlag 2025
23. September 2025
Entwurfes zum 1. Nachtragsvoranschlag 2025
Kundmachung – über die mögliche Einsichtnahme gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2024 in Verbindung mit § 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 80/2020, in der Fassung LGBl. NR. 47/2025 in den Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2025 Kundmachung der Auflage des Entwurfes zum 1. Nachtragsvoranschlag 2025
9. September 2025
Beschlusses zum Rechnungsabschluss 2024
Kundmachung – über die mögliche Einsichtnahme gem. Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2024 in Verbindung mit § 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 95/2024 in den beschlossenen Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2024 Kundmachung der Auflage des Beschlusses zum Rechnungsabschluss 2024
11. Mai 2025
Volksbegehren – Eintragungsverfahren
Für die Volksbegehren Autovolksbegehren: Kosten runter! ORF-Haushaltsabgabe NEIN Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung! können die Stimmberechtigten während des Eintragungszeitraums in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online hier getätigt werden, wenn Sie über die ID-Austria verfügen. Stimmberechtigt ist, wer am 07.04.2025 die österreichische Staatsbürgerschafts besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und am 24.02.2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Achtung: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren […]
24. Februar 2025