25. März 2026
Gemäß dem Geschworenen und Schöffengesetz 1990, BGBl Nr. 256/1990 idF BGBl I Nr. 121/2016, hat der Bürgermeister oder eine von ihm bestimmte oder sonst zu seiner Vertretung befugte Person jedes zweite Jahr die Namen von fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen durch ein Zufallsverfahren zu ermitteln. Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht (§ 1 Abs. 1 GSchG).
Das Auswahlverfahren nach dem Zufallsprinzip wird durch Zuhilfenahme des automationsunterstützten Datenprogrammes der Gemeinde erfolgen.
Diese öffentlich zugängliche Amtshandlung wird am Dienstag, dem 07. April 2026 um 10:00 Uhr im Rathaus Radenthein, Melde und Standesamt durchgeführt.
Das Verzeichnis der für das Amt des Geschworenen und Schöffen ausgelosten Personen liegt in der Zeit vom 08. bis 20. April 2026 jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr im Melde- und Standesamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Jeder kann innerhalb der Auflagefrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen.
Kundmachung über die Ermittlung der Geschworenen und Schöffen 2027-2028
Kundmachung über die Auflage des Verzeichnisses der Geschworenen und Schöffen 2027-2028
Zuletzt aktualisiert: 25. März 2026