28. Oktober 2026
K U N D M A C H U N G
über die Ausschreibung der Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister der Kärntner Gemeinden
Verordnung der Landesregierung vom 19. Oktober 2026,
LGBl. Nr. 68/2026, mit der die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister der Kärntner Gemeinden ausgeschrieben wird.
Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung, LGBl.Nr. 32/2002, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 65/2026, wird verordnet:
1. Die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister der Kärntner Gemeinden wird ausgeschrieben.
2. Als Wahltag wird Sonntag, der 28. Februar 2027, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 14. März 2027, bestimmt.
3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 26. Dezember 2026, bestimmt.
Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters
Zuletzt aktualisiert: 28. Oktober 2026