6. November 2020
Auf Grund des Kärntner Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 21/2000, i.V.m.d. Verordnung der Kärntner Landesregierung, LGBl.Nr. 113/1978 i.d.g.F., betreffend die Wahl der weiteren Mitglieder des Jagdverwaltungsbeirates wird nachstehendes kundgemacht:
Die Wahl der weiteren Mitglieder des Jagdverwaltungsbeirates ist auf Grund von Wahlvorschlägen durchzuführen. Da für das Gemeindejagdgebiet St. Peter in Tweng zwei Wahlvorschläge fristgerecht eingebracht worden sind, findet am Sonntag, 15.11.2020 eine Wahl statt.
Zuletzt aktualisiert: 6. November 2020