Namensführung
Im Zuge des Aufgebotes wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen. Sofern Sie österreichische/r StaatsbürgerIn sind, stehen Ihnen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
- Gemeinsamer Familienname
Sie bestimmen entweder den Familiennamen des Mannes oder den der Frau zum gemeinsamen Familiennamen. - Doppelname für den Mann oder die Frau
Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, kann derjenige, der den Namen des Partners annimmt, seinen bisherigen Familiennamen voran- oder nachstellen. - Doppelname für beide Eheschließenden
Seit 1.4.2013 haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, dass beide Eheschließenden einen gemeinsamen Doppelnamen führen können. - Kein gemeinsamer Familienname
In diesem Fall behält jeder Partner seinen bisherigen Familiennamen.
Hinweise:
- Bei Nichtösterreichern richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates.
- Sollte sich durch die Eheschließung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden, Dienstgeber usw. darüber zu informieren.
Folgende Urkunden sollten nach der Eheschließung aufgrund der eventuellen Namensänderung geändert werden bzw. die zuständige Stelle informiert werden:
- Meldezettel
- Reisepass/Personalausweis
- Führerschein (nicht zwingend notwendig)
- Zulassungsschein
- Versicherungspolizzen
- Gehalts-bzw. Pensionskonten
- Alleinverdienerabsetzbetrag
Zuletzt aktualisiert: 30. Juli 2020