Winterdienst

Winterdienst, Schneeräumung, Streudienst

Die Stadtgemeinde Radenthein wird sich auch im kommenden Winter bemühen, die Schneeräumung und Bestreuung der Straßen zur Zufriedenheit der Bevölkerung durchzuführen. Für den Einsatzfall stehen für das gesamte Straßennetz (ca. 90 km Gemeindestraßen, ca. 50 km Güterwege und ca. 30 km Geh- u. Radweganlagen) 16 Räum- und Streugeräte zur Verfügung. Trotz der großen Anzahl der Geräte können nicht alle Verkehrswege zur selben Zeit geräumt werden.

Wichtige Informationen aus dem Einsatzplan:

  • Die Schneeräumung wird generell ab einer Schneehöhe von 10 cm durchgeführt.
  • Bereiche mit Straßensteilstücken werden ab einer Schneehöhe von 5 cm geräumt.
  • Private Hauszufahrten und Einfahrten werden nicht von der Gemeinde geräumt.
  • Winterdienst Koordination: Bauamt (Tel: 04246/228824)

Hauseinfahrten:

Die Hauseigentümer werden darauf hingewiesen, dass es bei der Schneeräumung immer wieder vorkommt, dass die Schneemassen im Bereich der Hauseinfahrten zu liegen kommen. Die Lenker der Einsatzfahrzeuge bemühen sich, diese Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, jedoch kann aufgrund der Länge des vorhandenen, zu betreuenden Straßennetzes und damit verbunden des zeitlichen Ablaufes der Räumarbeiten nicht auf jeden Wunsch der Objekteigentümer eingegangen werden. Dazu wird weiters festgehalten, dass nach den Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes die Eigentümer der an eine öffentliche Straße angrenzenden Grundstücke verpflichtet sind, das Abräumen des Schnees von der Fahrbahn auf ihren Grund ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden.

Die Stadtgemeinde Radenthein ersucht deshalb um das Verständnis der Bevölkerung.

Ablagerung von Schnee auf Straßen:

Es muss auch immer wieder festgestellt werden, dass Schneemassen aus Objektzufahrten, Parkplätzen, etc. auf die Straße verbracht werden. Diese Handlungen sind nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung NICHT ERLAUBT.

Die Stadtgemeinde Radenthein ist deshalb gezwungen, diese Angelegenheiten ausnahmslos zur Anzeige zu bringen bzw. den erhöhten Einsatzaufwand dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

Meldung Beschädigungen:

Sollte es aufgrund der Schneeräumung zu Beschädigungen kommen, so ist unverzüglich das Bauamt der Stadtgemeinde Radenthein (04246/2288-24) zu verständigen.

Winterdienst – Verpflichtungen der Liegenschaftseigentümer gemäß § 93, Abs. 1, STVO

Die Stadtgemeinde Radenthein möchte die Grundeigentümer von Liegenschaften darauf hinweisen, dass diese verpflichtet sind, dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft innerhalb der Ortsgebiete von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schneelage und Glatteis zu bestreuen. Für Straßen, welche keinen Gehsteig haben, ist vom Grundeigentümer im Ortsbereich ein 1 m breiter Streifen nach den Bestimmungen der STVO zu betreuen. Diese Verpflichtung gilt in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

Haftungsfrage:

Die Gemeinde hat zwar in ihrem Winterdienstplan die Räumung und den Streudienst der Gehwege im Einsatzplan, jedoch werden die Liegenschaftseigentümer nicht vom Haftungsprivileg nach § 1319 a ABGB idgF. entbunden. Die Aufnahme der Räum- und Streudienste durch die Gemeinde stellt keine Übertragung der Pflichten der Liegenschaftseigentümer dar. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass durch das Entgegenkommen der Gemeinde der Liegenschaftseigentümer nicht von seinen Pflichten nach den Bestimmungen des § 93, Abs. 1 STVO entbunden wird.

Schneestangen:

Die Bevölkerung, insbesondere unsere junge Bevölkerung, wird gebeten, die aufgestellten Schneestangen stehen zu lassen. Diese Leiteinrichtungen stellen wichtige Anhaltspunkte für die Lenker der Einsatzfahrzeuge dar. Beim Fehlen der Schneestangen werden die Lenker der Räumgeräte einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf die Wichtigkeit der Schneestangen hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert: 5. September 2018