24. Februar 2025
Für die Volksbegehren
können die Stimmberechtigten während des Eintragungszeitraums in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung kann auch online hier getätigt werden, wenn Sie über die ID-Austria verfügen.
Stimmberechtigt ist, wer am 07.04.2025
- die österreichische Staatsbürgerschafts besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- am 24.02.2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Achtung: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
An folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten können Eintragungen im Standes- und Meldeamt vorgenommen werden:
Montag, 31. März 2025 von 08:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, 01. April 2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 02. April 2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 03. April 2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 04. April 2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Montag, 07. April 2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Online können Sie eine Eintragung bis zum 07. April 2025, 20:00 Uhr durchführen.
HIER finden Sie die Verlautbarung über das Eintragungsverfahren.
Zuletzt aktualisiert: 24. Februar 2025