Entwurfes zum Voranschlag 2025

5. Dezember 2024

Kundmachung – über die mögliche Einsichtnahme gem. Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, in der Fassung LGBl. Nr. 78/2023 in Verbindung mit § 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 80/2020, in der Fassung LGBl. NR. 43/2024 in den Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025

Kundmachung der Auflage des Entwurfes zum Voranschlag 2025

Zuletzt aktualisiert: 24. Mai 2026