22. November 2024
Am 12. Jänner 2025 findet in Kärnten eine Volksbefragung statt.
Die Fragestellung lautet:
„Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“
Sie sind zur Teilnahme an der Volksbefragung in unserer Gemeinde berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Volksbefragung (12. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollenden
- ÖsterreicherIn sind und am 22.10.2024 ihren Hauptwohnsitz in Radenthein hatten
- kein Wahlauschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Sollten Sie sich am Tag der Volksabstimmung nicht in Radenthein aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so ist die Stimmabgabe auch mittels Stimmkarte im Gemeindeamt (Meldeamt) oder in Form der Briefwahl (mit Stimmkarte) schon ab Erhalt der Stimmkarte möglich.
Schriftliche Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 8. Jänner 2025 (23:59 Uhr) eingebracht werden.
Mündliche Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 10. Jänner 2025 (12:00 Uhr) eingebracht werden. (nicht telefonisch).
Eine Beantragung auf Ausstellung einer Stimmkarte ist bereits möglich. Die Ausstellung der Stimmkarten beginnt voraussichtlich mit 9. Dezember 2024
Zuletzt aktualisiert: 22. November 2024