Kundmachung – Auflage des Verzeichnisses für Geschworene und Schöffen

27. Juni 2024

Gemäß § 5 Abs. 3 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBI.Nr. 256, i.d.g.F. wird kundgemacht, dass das

Verzeichnis der für das Amt des Geschworenen oder Schöffen ausgelosten Personen der Jahre 2025 und 2026

in der Zeit vom 21. Juni bis 05. Juli 2024

 jeweils während der Amtsstunden von 08:00 bis 12:00 im Gemeindeamt Radenthein, Melde- und Standesamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt.

Jeder kann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen (§ 1 bis § 3) nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag (§ 4) stellen.

Kundmachung Geschworene und Schöffen Auflage

Zuletzt aktualisiert: 27. Juni 2024