Entwurfes des Voranschlages 2024

11. Dezember 2023

Kundmachung – über die mögliche Einsichtnahme gem. Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020 in Verbindung mit § 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 80/2020 in den Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2024

Kundmachung der Auflage des Entwurfes des Voranschlages 2024

Zuletzt aktualisiert: 24. Mai 2026