Vorabinformation zur jährlichen Gewichtsbeschränkung aufgrund Tauwetterperiode

10. Januar 2023

Vorabinformation zu der jährlichen Gewichtsbeschränkung auf 3,5 Tonnen infolge der Tauwetterperiode 2023 im Gemeindegebiet von Radenthein.

 

Die Feuchtigkeit – in Kombination mit Frost – hat die Straßen gehoben und Hohlräume im Unterbau entstehen lassen. Würden die Straßen mit zu hohen Lasten bei Tauwetter befahren werden, wären enorme Schäden die Folge. Auf Grund des in nächster Zeit zu erwar­tenden Tauwet­ters erfolgt die Infor­ma­tion, dass in naher Zukunft mit Gewichts­be­schrän­kungen an Landes- und Gemein­de­straßen zu rechnen ist.

Jene Stra­ßen­züge, die einer Verkehrs­be­schrän­kung unter­liegen, werden an den Anfangs- und Endpunkten mit den nach der StVO 1960 vorge­schrie­benen Verkehrs­zei­chen, aus denen die zuläs­sigen Gesamtgewichte ersicht­lich sind, gekenn­zeichnet. Für even­tu­elle Ausnahmen an Gemein­de­straßen ist die Bauab­tei­lung der Stadt­ge­meinde Radenthein (04246/2288-24) zu kontak­tieren.

Für Bundes- und Landesstraßen im Gemeindegebiet ist die BH Spittal/Drau (Verkehrsreferat – 050 536-62323) für die erforderliche Ausnahmegenehmigung zuständig. Die Verkehrs­be­schrän­kungen bleiben bis zur Aufhebung (Entfernung der Verkehrszeichen) aufrecht.

Üblicherweise wurden die Straßen ab Mitte März für zwei bis drei Wochen gesperrt. In den letzten Jahren verschob sich dieser Zeitpunkt immer weiter in Richtung Februar und manchmal sogar in den Jänner. Diese Gewichtsbeschränkungen gelten auch für Traktoren und Anhänger. Bei einem Verstoß können hohe Strafen auf den Verursacher zukommen. Wird die Straße stark beschädigt, kann man auch für die Folgeschäden haftbar gemacht werden.

 

Zuletzt aktualisiert: 2. März 2023