Kundmachung Bestellung Jagdverwaltungsbeiräte

6. November 2020

Auf Grund des Kärntner Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 21/2000, i.V.m.d. Verordnung der Kärntner Landesregierung, LGBl.Nr. 113/1978 i.d.g.F., betreffend die Wahl der weiteren Mitglieder des Jagdverwaltungsbeirates wird nachstehendes kundgemacht:
Die Wahl der weiteren Mitglieder des Jagdverwaltungsbeirates ist auf Grund von Wahlvorschlägen durchzuführen. Da für die Gemeindejagdgebiete Döbriach-Radenthein, Kaning, Schwarzwald, Zödl/Ebene, Laufenberg, Radenthein/Tweng jeweils nur ein Wahlvorschlag eingebracht wurde, entfällt gem. § 94 Abs. 1a des Kärntner Jagdgesetzes das Abstimmungsverfahren.

Die auf den einzelnen Wahlvorschlägen angeführten Bewerber werden hiemit als gewählte Mitglieder und Ersatzmitglieder der jeweiligen Jagdverwaltungsbeiräte erklärt:

Kundmachung_Bestellung_JVB

Zuletzt aktualisiert: 6. November 2020