Osterfeuer 2020

31. März 2020

Da  die  Kärntner  Verbrennungsverbot‐Ausnahmenverordnung  2011  des  Landeshauptmannes  von Kärnten, mit welchem (unter anderem) Brauchtumsfeuer von diesem Verbot ausgenommen wurden, mit LGBl. Nr. 24/2020 (gestrigem Tag) bis zum Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft gesetzt wurde, sind Osterfeuer aufgrund des § 3 Bundesluftreinhaltegesetz verboten.

Zuletzt aktualisiert: 31. März 2020