Formulare:
Beschreibung:
Wenn Sie eine Auskunft zum Flächenwidmungsplan oder zum schriftlichen Bebauungsplan der Stadtgemeinde Radenthein benötigen, können Sie diese entweder mit dem Online-Formular oder dem bereitgestellten PDF-Formular beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
Ansuchen
Hinweise & Merkblätter:
Informationen zum Flächenwidmungsplan:
Im Interesse eines geordneten Ausbaues der Stadt nach städtebaulichen Gesichtspunkten und zur Vermeidung von Zersiedelung in ländlichen Gebieten werden vom Gemeinderat für das Stadt- bzw. Ortsgebiet und das Freiland besondere Widmungen festgesetzt. Diese Widmungen sind Inhalt des Flächenwidmungsplanes, welcher die Verwendung der im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften festlegt. Der Bebauungsplan, der vom Gemeinderat anhand des Flächenwidmungsplanes festgelegt wird, enthält jene Bestimmungen, wie in den einzelnen Teilen des Baulandes gebaut werden darf.
Bei den Gemeindeämtern liegen die Flächenwidmungspläne und die Bebauungspläne zur allgemeinen Einsicht auf.
Für das gesamte Gemeindegebiet wurde durch den Gemeinderat ein Flächenwidmungsplan beschlossen. Dieser wurde nach den Bestimmungen des Knt. Gemeindeplanungsgesetz 1995 i.d.g.F. erstellt und von der Aufsichtsbehörde (Amt der Kärntner Landesregierung) genehmigt.
Dies bedeutet, dass für jede Parzelle im Gemeindegebiet eine Flächenwidmung vorhanden ist.
Diese Widmungen stehen nicht in Verbindung mit der Nutzungsart, welche im Grundbuch festgehalten ist.
Die Flächenwidmung ist deshalb interessant, weil sie für die Nutzung der Parzelle z.B. für eine Bebauung dieser ausschlaggebend ist.
- Hauptkategorien nach dem Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021), StF: LGBl. Nr. 59/2021 i.d.g.F. sind z. B.: Bauland Dorfgebiet, Wohngebiet, Kurgebiet, Gewerbegebiet, Geschäftsgebiet, Industriegebiet, gemischte Baugebiete, Sondergebiete
- Grünland Land- und Forstwirtschaft, Hofstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Erholungszwecke, Sportanlagen, Campingplätze, Erwerbsgärtnereien, Bienenhäuser, Jagdhütten u. ä., Materialgewinnungsstätten und Materiallagerstätten, Friedhöfe, Abfallbehandlungsanlagen und Abfalllagerstätten, Schutzstreifen als Immissionsschutz
- Verkehrsflächen
- Sonderwidmung Apartmenthäuser, sonstige Freizeitwohnsitze
Sollten Sie hinsichtlich der Widmung Ihrer Parzelle(n) Auskünfte benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes der Stadtgemeinde Radenthein gerne zur Verfügung.
Gebühren:
Ansuchen: € 21,00 (Bundesgebühren)
Verwaltungsabgabe: € 4,00
Eventuell anfallende Kostenersätze für Druckwerke etc.