Benutzung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken

Formulare:

Beschreibung:

Mit diesem Formular können Sie um eine Sondernutzung des öffentlichen Gutes nach § 82 und § 90 StVO ansuchen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ansuchen
  • Lageplan mit eingetragenen Arbeiten

Hinweise & Merkblätter:

Für jede Sondernutzung von öffentlichen Straßen, welche in der Verwaltung der Gemeinde stehen, ist eine Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich.
Die Gemeinde ist für Gemeindestraßen, Ortschafts- u. Verbindungswege zuständig.
Hinweis: Eine Sondernutzung von Bundes- und Landesstraßen ist über die Bezirkshauptmannschaft Spittal / Drau – Verkehrsreferat zu beantragen.

Zuständigkeit

Bauamt

Zimmer 22

+43(4246)2288-30