Formulare:
Beschreibung:
Mit dem Einbringen einer Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes können Sie die Widmungskategorie einer Parzelle ändern lassen.
Erforderliche Unterlagen:
- Ansuchen
- Lageplan – 1fach
Hinweise & Merkblätter:
Der Gemeinderat hat die gesetzliche Möglichkeit, die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne abzuändern.
Die Entwürfe für die Abänderungen oder Festsetzungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne werden vier Wochen zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt aufgelegt. Die Zeit der Auflegung wird an der Amtstafel des Gemeindeamtes kundgemacht. Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf bei den zuständigen Stellen eingebracht werden, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Diese Stellungnahmen stellen jedoch kein Rechtsmittel dar.
Die Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes werden ein Mal jährlich unter Zusammenfassung aller Anträge durchgeführt.
Gebühren:
Ansuchen: € 21,00 (Bundesgebühren)
Beilagen (Pläne): € 6,00 / 2 Seiten A 4 (Bundesgebühren)