Formulare:
Beschreibung:
Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in die Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wähler und Wählerinnen auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben.
Erforderliche Unterlagen:
Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte persönlich gestellt, ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) ausreichend. Die Wahlkarte kann dann nach einer kurzen Wartezeit mitgenommen werden.
Für schriftliche Wahlkartenanträge sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt erforderlich:
- Vorname und Familienname/Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Adresse des Hauptwohnsitzes
- Kopie eines Amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer samt der ausstellenden Behörde
Bei Online-Anträgen ist die Identifizierung entweder
- durch Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer sowie der ausstellenden Behörde oder
- durch Online-Übermittlung einer Kopie eines anderen amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Studierendenausweis), aus denen Ihre Personendaten, die Dokumentenart und –nummer sowie die ausstellende Behörde hervorgehen müssen oder
- mittels qualifizierter elektronischer Signatur (Bürgerkarte oder Handysignatur) möglich.
Wurde eine Wahlkarte schriftlich beantragt, wird diese eingeschrieben verschickt. Es wird empfohlen, im Antrag eine Zustelladresse (z.B. die Adresse des Arbeitsplatzes) anzugeben, da eine Abholung am Postamt notwendig ist, falls die Empfängerin/der Empfänger zuhause nicht angetroffen wird.
Hinweise & Merkblätter:
Info aus help.gv.at
Gebühren:
keine
Zuständigkeit
Melde- & Standesamt