Formulare:
Beschreibung:
Manchmal kann es (z.B. für Versicherungsangelegenheiten bzw. für Vertragsfragen, Gericht usw.) notwendig sein, nachträglich eine (internationale) Sterbeurkunde für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall ausstellen zu lassen. Der Todesfall muss bereits beim Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls – Ausstellung einer Urkunde über einen Sterbefall/eines Registerauszugs Tod). Damit Dritte nicht frei auf die Daten anderer zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegen steht, können eine Sterbeurkunde verlangen: Ehepartnerin/Ehepartner, Eingetragene Partnerin/Eingetragener Partner, Vorfahren und Nachkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können.
Erforderliche Unterlagen:
Bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis
Eventuell – noch vorhandene Urkunden und Dokumente (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses
Hinweise & Merkblätter:
Für Todesfälle vor dem 1.1.1939:
Das Pfarramt der Kirchengemeinde des Sterbeortes
Für Todesfälle nach dem 1.1.1939:
Das Melde- & Standesamt der Stadtgemeinde Radenthein
Gebühren:
Antrag mündlich (nicht telefonisch):
gebührenfrei
Antrag schriftlich:
€ 21,00 Bundesgebühr
Gebühren Ausstellung : € 13,10
vor Ausstellung bar oder gegen Vorkassa
Zuständigkeit
Melde- & Standesamt