Formulare:
Beschreibung:
Falls Sie eine (internationale) Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer (internationalen) Geburtsurkunde stellen. Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher besteht die Möglichkeit, eine Geburtsurkunde durch die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland ausgestellt zu bekommen, sofern die notwendigen Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) erfasst sind.
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Geburtsurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegen steht, können eine Geburtsurkunde verlangen:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen
Erforderliche Unterlagen:
- Bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis
- Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis
- Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses
Hinweise & Merkblätter:
Für Geburten vor dem 1.1.1939:
Das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsortes
Für Geburten nach dem 1.1.1939:
Das Melde- und Standesamt der Stadtgemeinde Radenthein
Gebühren:
Antrag mündlich (nicht telefonisch): gebührenfrei
Antrag schriftlich:€ 21,00 Bundesgebühr
Gebühren Ausstellung : € 13,10
vor Ausstellung bar oder gegen Vorkassa
Für die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden, fallen keine Gebühren an. Bei Zusendung der Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde entstehen weitere Kosten.
Zuständigkeit
Melde- & Standesamt