Meldeauskunft

Formulare:

Beschreibung:

Um jemanden ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Infrage kommen beispielsweise Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen können oder Fälle von Inkognitoadoptionen. Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft erteilt. Voraussetzung für eine Meldeauskunft ist, dass der/die Gesuchte durch bestimmte Merkmale eindeutig individualisiert werden kann. Folgende Daten sind mindestens erforderlich: vollständiger Vorname, Nachname, Geburtsdatum.

Erforderliche Unterlagen:

Amtlicher Lichtbildausweis
Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein.

Bei Online-Abruf wird die Bürgerkarte bzw. Handysignatur (ID-Austria) benötigt!

Hinweise & Merkblätter:

Sie können formlos persönlich oder postalisch um Meldeauskunft ansuchen. Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte Bürgerkarte und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst.

Gebühren:

Antragsgebühr: € 21,00

Bundesverwaltungsabgabe: € 3,30

Zuständigkeit

Melde- & Standesamt

+43(4246)2288-30