Feuerungsanlagen

Feuerungsanlagen über 50 KW (Errichtung u. Änderung)

Formulare:

Beschreibung:

Für die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW ist im Land Kärnten eine Baubewilligung notwendig, für eine Etagenheizung nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird.
Mit einem weiteren Formular geben Sie die technischen Daten bei der Errichtung einer zentralen Feuerungsanlage über 50 kW bekannt.

Erforderliche Unterlagen:

lt. Merkblatt

Hinweise & Merkblätter:

Gebühren:

Ansuchen: € 21,00 Bundesgebühren

Beilagen: € 6,00 / 2 Seiten A4, max. € 36,00.– Bundesgebühren

technischer Bericht: € 6,00 / 2 Seiten A4, max. € 36,00.– Bundesgebühren

Pläne: bis A3 € 6,00.–, max. € 36,00.– Bundesgebühren

Zuständigkeit

Bauamt

Zimmer 22

+43(4246)2288-30