Mo, Mi & Fr: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Di & Do: | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Amtsstunden: 08.00 - 16.00 Uhr (Fr. bis 12:00 Uhr) »individuelle Terminvereinbarungen jederzeit möglich« |
Mo - Do: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Fr: | nach telefonischer Vereinbarung |
Di: | 10.00 - 12.00 Uhr |
Do: | 14.00 - 16.00 Uhr |
oder nach telefonischer Vereinbarung |
Mit Bedauern gibt die Stadtgemeinde Radenthein bekannt, dass auf Grund der unfinanzierbaren Kosten ein Winterbetrieb der Eishalle für die kommende Saison nicht möglich ist. Im Jahr 2023 wurden für die Eissaison im Jänner und Feber, sowie für die allgemeinen Jahresbetriebskosten von der Gemeinde bereits € 176.000,– für die Nockhalle aufgewendet. Für den gewohnten Vollbetrieb vonWeiterlesen
Angebote Schwimmkurse: Schwimmerabzeichen August Schwimmkurs August Qualitäts Sportschule Sandra Granig-Wingegger SCHWIMMERABZEICHEN Termin: Montag 07. August & Freitag 11. August Frühschwimmer Freischwimmer Fahrtenschwimmer Vorbereitungskurs: 07. August von 11:00 bis 11:45 Uhr Prüfungstermin: 11. August von 11:00 bis 11:45 Uhr Qualitäts Sportschule Sandra Granig-Wingegger Termin: Montag 14. August bis Freitag 18. August KursWeiterlesen
Der goldene Helm ist nach exakt 20 Jahren wieder zurück in Untertweng! Herzliche Gratulation der Wettkampfgruppe IV der Freiwillige Feuerwehr Untertweng zum Landesmeistertitel in der Kategorie Bronze B! Auch der Wettkampfgruppe V der Freiwillige Feuerwehr Kaning dürfen wir zum 4.Platz in der Kategorie Silber A und Luca Baier von der FF Untertweng zum 4. PlatzWeiterlesen
Das familienstärkende Programm „Village Kärnten“ von „pro mente kinder jugend familie GmbH“ ermöglicht Kindern von psychisch belasteten Eltern frühzeitige Hilfe. Sind Mutter, Vater oder wichtige Bezugspersonen psychisch belastet oder erkrankt, betrifft das immer die gesamte Familie, da Alltagsanforderungen oft nicht mehr ausreichend bewältigt werden können. Die Kinder sind von Ängsten oder Schuldgefühlen betroffen und fühlenWeiterlesen
25 Jahre Döbriacher Markt bietet die Möglich eines Markt-Buses für die Heimfahrt! Fahrplan Marktbus 2023
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Verordnung über das Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich gemäß § 41 Abs 1 iVm § 170 Abs 1 des Forstgesetzes 1975 idgF. Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazuWeiterlesen