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Amtssignatur

 

Amtssignatur der Stadtgemeinde Radenthein gemäß § 19 e-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Stadtgemeinde Radenthein im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Stadtgemeinde Radenthein auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt. Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Radenthein gemäß § 19 e-Government-Gesetz (E-GovG)finden Sie in diesem  Veröffentlichung_Radenthein_signiert [2]  Dokument (Standardvariante)

Elektronische Signaturprüfung
www.signaturpruefung.gv.at [3] bzw. pruefung.signatur.rtr.at [4]

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
www.signaturpruefung.gv.at [3]  bzw. pruefung.signatur.rtr.at [4]

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Radenthein:
per Telefon: 04246/2288-12
per E-Mail: [5]